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Schulgeldermäßigung für das Schuljahr 2024/25

 

 

Ziel und Grundsatz der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen von sozial schwächer gestellten Familien den Besuch der Musikschule Bärnbach zu ermöglichen, und um eine Ermäßigung des Jahresbeitrages anzusuchen.

Die Höhe der Ermäßigung ist abhängig vom Bezug der Familienbeihilfe, des Einkommens und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

 

·        Die Ermäßigung wird nur für ein Hauptfach oder ein Kursfach gewährt.

·        Bei Geschwistern muss für jede/e Schüler/in ein Antrag gestellt werden.

·       Die Antragsfrist endet am 15. Dezember 2024!

 

 

N  Nähere Informationen finden Sie HIER

   Das Antragsformular finden Sie HIER

 

Vorgangsweise:

Ø Antragsformular beim/ bei der zuständigen Musiklehrer/in holen oder herunterladen.

Ø Ausfüllen der persönlichen Daten.

Ø Antrag mit sämtlichen Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2024 an die Stadtgemeinde Bärnbach, Hauptplatz 1, 8572 Bärnbach übermitteln.

Ø Nach Genehmigung der Ermäßigung durch die Stadtgemeinde Bärnbach und nach Erfüllung aller Fördervoraussetzungen, wird die Höhe der Ermäßigung am Ende des Schuljahres refundiert.